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AGB

 

§ 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung von Hunden sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen von DOGmosphere Hundetraining & Hundepension im Rahmen der zeitweisen Betreuung des Hundes.

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§ 2 Begriffsbestimmungen

(1) Hundepension bedeutet einen mehrtägigen Aufenthalt des Hundes, wobei der Hund über Nacht in der Betreuung von DOGmosphere Hundetraining & Hundepension verbleibt.

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(2) Hundetagesbetreuung bedeutet, dass der Hund am selben Tag während der Öffnungszeiten gebracht und abgeholt wird und nicht über Nacht in der Betreuung von DOGmosphere Hundetraining & Hundepension verbleibt.

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§ 3 Beratungsgespräch/Buchung

(1) Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Hundepension durch ein Beratungsgespräch von DOGmosphere Hundetraining & Hundepension eingehend informiert. Details, Hol- und Bringzeiten, Konditionen und Kosten ggf. mit Zusatzkosten werden im Betreuungsvertrag festgelegt.

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(2) Der Besuch der Hundepension ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich und findet ohne Hund statt.

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(3) Jegliche Besonderheiten, wie Verpflegung, medizinische Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben und schriftlich genau auf dem Buchungsformular fest zu halten. Der Hundehalter trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel wie Medikamente, Pflegeutensilien, Halsband, Futter etc. rechtzeitig mit der Abgabe des zu betreuenden Hundes zur Verfügung gestellt werden. Reicht das Futter nicht, wird je nach Futtermenge und Art ein Aufschlag berechnet. Bei einer stundenweisen Betreuung bzw. Tagesbetreuung ist keine Fütterung vorgesehen, wenn sie gewünscht ist, muss dies bei Vertragsabschluss angegeben werden.

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(4) Physische und psychische Besonderheiten oder Störungen des zu betreuenden Hundes sowie den Verdacht darauf, insbesondere aggressive oder ängstliche Verhaltensauffälligkeiten sind der Hundepension bei der Buchung mitzuteilen.

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(5) DOGmosphere Hundetraining & Hundepension kann nur unter Vereinbarung und bei ausreichend Kapazität auf spezielle Trainings wie Leinenführigkeit etc. eingehen. Diese werden separat berechnet. Mit eventuell entstehenden Trainingsrückschritten durch den Aufenthalt in der Hundepension erklärt sich der Hundehalter einverstanden, falls ein solches Training nicht gebucht oder durch fehlende Kapazitäten nicht möglich ist.

(6) Der Halter bestätigt, dass alle Informationen bezüglich des Hundes vollständig und wahrheitsgetreu sind.

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§ 4 Vertragspartner/-abschluss

(1) Vertragspartner sind DOGmosphere Hundetraining & Hundepension und der Eigentümer/Halter des Hundes (im Folgenden Kunde genannt). Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er DOGmosphere Hundetraining & Hundepension gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hundebetreuungsvertrag, sofern DOGmosphere Hundetraining & Hundepension eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

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(2) Die Anmeldung des Hundes kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. In jedem Fall ist ein Anmeldebogen auszufüllen und zu unterschreiben. Nur dann ist dann haben Sie Anspruch auf einen Betreuungsplatz und die Buchung kann bestätigt werden.

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(3) DOGmosphere Hundetraining & Hundepension bestätigt dem Kunden die Anmeldung schriftlich, telefonisch oder persönlich und teilt die anfallenden Kosten für die vom Kunden bei Anmeldung gewünschten Leistungen mit.

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(4) Der Vertrag zwischen dem Hundehalter/Kunden des zu DOGmosphere Hundetraining & Hundepension gegebenen Hundes kommt erst zustande, wenn DOGmosphere Hundetraining & Hundepension dem Kunden die Reservierung bestätigt.

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(5) Die Rechnung erfolgt eine Woche vor Beginn der Betreuung. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine vollständige Zahlung durch den Kunden, kommt ein Vertrag nicht zustande und die Reservierung entfällt.

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(6) Erfolgt die Zahlung verspätet, stellt dies ein neues Angebot durch den Kunden dar. Ein Vertrag kommt bei einer verspäteten Zahlung nur zustande, wenn DOGmosphere Hundetraining & Hundepension dem Kunden gegenüber bestätigt, den Hund in die gewünschte Betreuung aufzunehmen. Kann eine Betreuung im gewünschten Zeitraum nicht erfolgen, ist die Hundepension DOGmosphere Hundetraining & Hundepension verpflichtet, dies dem Kunden innerhalb von 3 Tagen mitzuteilen und das Vertragsangebot abzulehnen. In diesem Fall ist die geleistete Zahlung von DOGmosphere Hundetraining & Hundepension an den Kunden zu erstatten.

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(7) Hunde, die noch nicht bei DOGmosphere Hundetraining & Hundepension zur Betreuung waren, müssen vor einem mehrtägigen Aufenthalt ein kostenpflichtigen Kennenlernspaziergang mit den Haltern absolvieren, an dem entschieden wird, ob der Hund für einen längeren Aufenthalt physisch und psychisch in der Lage ist. Dieser Termin wird individuell vereinbart an einem vorher vereinbarten Ort.

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(8) Die Anmeldung zur Tagesbetreuung muss spätestens eine Woche vor Abgabe des Hundes erfolgen. Ein Vertrag kommt bereits mit der Bestätigung von DOGmosphere Hundetraining & Hundepension, den Hund am gewünschten Tage in die Tagesbetreuung aufzunehmen, zustande. Die gewünschten Leistungen sind vom Kunden bei Abgabe des Hundes im Voraus zu bezahlen. Erfolgt keine Zahlung ist DOGmosphere Hundetraining & Hundepension berechtigt, die Aufnahme des Hundes zu verweigern.

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§ 5 Leistungen

(1) DOGmosphere Hundetraining & Hundepension ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten  und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

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(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die Betreuung des Hundes und die vom Kunden für den Hund in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise DOGmosphere Hundetraining & Hundepension zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen von DOGmosphere Hundetraining & Hundepension an Dritte.

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(3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer aus, da wir unter die Kleinunternehmerregelung fallen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von DOGmosphere Hundetraining & Hundepension allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.

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(4) Die Preise können von DOGmosphere Hundetraining & Hundepension ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der zu betreuenden Hunde oder des Zeitraums, der Leistungen von DOGmosphere Hundetraining & Hundepenion des Hundes wünscht und DOGmosphere Hundetraining & Hundepension dem zustimmt.

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§ 6 Freier Auslauf

Während der vereinbarten Hundepensionsdauer gewährleistet DOGmosphere Hundetraining & Hundepension dem in die Hundepension gegebenen Hund ausreichend betreuten Freilauf auf sicher umzäunten Gelände zu verschaffen. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Mit der Angabe sozialverträglich, willigt der Hundehalter ein, dass sein Hund mit anderen Hunden freien Auslauf auf dem Gelände bekommt.

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§ 7 Impfungen, Krankheiten und Tod

(1) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes bei DOGmosphere Hundetraining & Hundepension, dass dieser über einen gültigen, seinem Alter entsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt. Hierzu gehören Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut, die weniger als ein Jahr und mindestens 4 Wochen alt sind. Impfungen gegen Zwingerhusten sind erwünscht.

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(2) Besitzt der in die Hundepension gegebene Hund nicht die aufgeführten Impfungen, ist DOGmosphere Hundetraining & Hundepension berechtigt, von dem Hundepensionsvertrag zurückzutreten oder die Impfungen zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 60 € (s. § 13) auf Kosten des Hundehalters nachzuholen. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Hundehalters. DOGmosphere Hundetraining & Hundepension übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus.

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(3) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes bei DOGmosphere Hundetraining & Hundepension außerdem, dass dieser gesund und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten für andere Personen oder Tiere ist und innerhalb der letzten 4 Wochen eine Spot On Zecken-/ Flohprophylaxe erhalten hat, sowie in den letzten 3 Monaten gegen Bandwürmer und Rundwürmer entwurmt wurde. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Prophylaxen, gehen zu Lasten des Hundehalters. DOGmosphere Hundetraining & Hundepension übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus.

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(4) Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung des zu betreuenden Hundes und evtl. bestehende Therapien sind ausdrücklich vom Hundehalter bei der Buchung bekannt zu geben. DOGmosphere Hundetraining & Hundepension übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Eigentümer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde und Personen oder anderer Tiere. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall kann von DOGmosphere Hundetraining & Hundepension keine Haftung übernommen werden.

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(5) DOGmosphere Hundetraining & Hundepension übernimmt keine Garantie für die Gesundheit des zu betreuenden Hundes. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder deren Abklärung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen DOGmosphere Hundetraining & Hundepension ist berechtigt einen Tierarzt oder Dritten eigener Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.

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(6) Verstirbt ein Hund durch Krankheit oder Unfall etc. kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. In anderen Fällen wird der Schadensersatz auf 1.000.000 € beschränkt. Auf  Wunsch wird DOGmosphere Hundetraining & Hundepension einen Tierarzt nach Wahl des Hundehalters beauftragen, um die Todesursache festzustellen. Die entstehenden Kosten dafür gehen im vollen Umfang zu Lasten des Hundehalters.

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§ 8 Läufige Hündin

Der Hundehalter ist verpflichtet, die Hundepension darüber zu informieren, dass seine Hündin läufig ist bzw. während des Aufenthalts wird. DOGmosphere Hundetraining & Hundepension berechnet hierfür eine Zusatzleistung von 5 € pro Tag. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die Hundepension geben bzw. eine Hündin, die während des Aufenthaltes läufig wird, und dieses der Hundepension verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Hundepensionszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen allein zu Lasten des Hundehalters.

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§ 9 Haftung

(1) Der Hundehalter versichert, dass der in Betreuung gegebene Hund sein Eigentum ist und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht. Eine aktuelle Bestätigung der Versicherung ist bei der Abgabe zu hinterlegen.

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(2) Der Aufnahme des Hundes in die Betreuung durch DOGmosphere Hundetraining & Hundepension erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Der Hundehalter haftet für die durch den zu betreuenden Hund verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.

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(3) Die Haftung durch DOGmosphere Hundetraining & Hundepension ist für Schadensersatzansprüche und für jeden einzelnen Schadensfall entsprechend der Betriebshaftpflichtversicherung von DOGmosphere Hundetraining & Hundepension auf 1.000.000 € begrenzt. Sofern im einzelnen Schadensfall kein Versicherungsschutz besteht, beschränkt sich die Haftung auf 100.000 €. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, der Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Inhaber DOGmosphere Hundetraining & Hundepension oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen und/oder für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Hundepension oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt hiervon ausgenommen.

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(4) Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Hundehalters wie Körbe, Decken, Boxen, Spielzeug, Leinen, u. ä. übernimmt die Hundepension keine Haftung.

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§ 10 Vorzeitige Abholung

Der Hundehalter ist verpflichtet, eine Kontaktperson zu nennen, die die Hundepension jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann. Der Hundehalter bzw. die Kontaktperson wird durch die Hundepension unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Sie wird des Weiteren benachrichtigt, wenn der zu betreuende Hund in der Hundepension  Aggressionsverhalten bzw. Angstverhalten zeigt, welches eine gefahrenlose Führung unmöglich macht. Der Hundehalter hat in diesen Fällen Sorge zu tragen, dass der Hund durch ihn oder durch die Kontaktperson gegebenenfalls abgeholt wird.

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§ 11 Nichtabholung/Tierheim

Der Hundehalter verpflichtet sich, den in die Hundepension gegebenen Hund umgehend nach Ablauf der vereinbarten Hundepensionsdauer abzuholen. Bei Nichtabholung wird der Hund nach 10 Tagen in ein Tierheim, welches die Hundepension aussucht, abgegeben. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt. Bis dahin verlängert sich der Vertrag am vereinbarten Abholtag automatisch, um 10 Tage. Für jeden zusätzlichen Tag ist der jeweilige Tagessatz zu entrichten. Die Hundepension behält es sich vor den Hund gegebenenfalls anderweitig unterzubringen, wenn die Hundepension nach der vereinbarten Betreuungszeit ausgelastet ist.

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§ 12 Bring- und Abholzeiten

(1) Die Bring- und Abholzeiten können individuell vereinbart werden, an die sich gehalten werden müssen. Um Unruhe für alle Hunde zu vermeiden, sollte Verspätung vorher telefonisch oder per WhatsApp bekannt gegeben werden, um eine neue Zeit zu vereinbaren. Spätere Abholzeiten können sich auf den Rechnungsbetrag auswirken. Ein Anspruch auf andere Bring- und Abholzeiten besteht nicht.

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§ 13 Preise

(1) Der Hundehalter verpflichtet sich, den festgelegten Preis in Euro zu bezahlen. 

Diese sind bis zur nächsten Änderung gültig.

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(2) Der Hundepensions-/Tagesbetreuungspreis wird im Voraus und in bar oder nach Absprache per Überweisung entrichtet.

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(3) Zusätzlich entstandene Leistungen wie Notpension, Verlängerung der Betreuungszeit, Tierarztbesuche sind bei Abholung in bar zu bezahlen. Bei nicht Nachkommen der Zahlungspflicht behält sich die Hundepension das Recht vor, den Hund solange einzubehalten, bis der Hundehalter den festgelegten Preis ausgleicht. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der Hundehalter.

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§ 14 Leistungsstornierung/Leistungsreduzierung

(1) Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Kunden hat dieser folgenden Schadensersatz pro Hund und Aufenthalt zu leisten:

bei Hundepension (=mehrtägiger Betreuung/Übernachtung):

  • a) kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung mehr als 8 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht

  • b) Schadensersatz i.H.v. 25 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung zwischen 8 und 4 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht

  • c) Schadensersatz i.H.v. 100% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung  ab 4 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht

 

bei Hundetagesbetreuung/auch Stundenweise

  • a) kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung mehr als 7 Tage vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.

  • b) Schadensersatz i.H.v. 100 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung später als 7 Tage vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.

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(2) Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Schaden nicht gegeben oder geringer ist. Sofern DOGmosphere die stornierte Leistung im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich der Schadensersatz des Kunden um den Betrag, den diese Dritten für die stornierte Leistung zahlen, maximal jedoch bis zum Entfallen des gesamten Schadensersatzes.

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§ 15 Betriebsgelände

Der Kunde verpflichtet sich, das Betriebsgelände nur nach Aufforderung und vorheriger Terminabsprache zu betreten. Die Abgabe und Abholung erfolgt vor dem Haupteingang.

 

§ 16 Kundendaten

Der Kunde erklärt sich bereit, dass die erhobenen Personendaten und sachbezogenen Daten in die Kundenkartei aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich für die professionelle Tierbetreuung genutzt und nicht an Dritte weiter gegeben. Die Hundepension behält sich vor, während der Betreuung Fotos oder Videos aufzunehmen. Der Hundehalter des zu betreuenden Hundes erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch die Hundepension auf der Homepage und anderen Medien einverstanden.

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§ 17 Ablehnungsrecht

Die Hundepension DOGmosphere hat die Entscheidungsbefugnis, Anfragen und Aufträge jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen.

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§ 18 Schlussbestimmungen

Die Vertragssprache ist Deutsch. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtswidrig oder ungültig sein oder werden, so bleiben die weiteren Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Hundepension DOGmopshere und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem gewollten rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung der Vertragspartner am nächsten kommt. Eine solche Bestimmung gilt als vereinbart.

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