Sachkunde für gefährliche Hunde in S-H
Seit 2016 gibt es in unserem schönen Bundesland Schleswig Holstein, wie ich finde, einen grossen Fortschritt bezüglich der Hundehaltung verschiedener Rassen.
Endlich wurde die Rasseliste aufgelöst, die bestimmte Rassen von Geburt an pauschal als gefährlich eingestuft hat und den Haltern dieser Hunde das Leben ebenfalls sehr erschwerte.
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Seit 2016 gibt es nun das neue Hundegesetz, nach dem nun tatsächlich nur Hunde, nach Anzeige eines Vorfalls durch die Behörde als gefährlicher Hund mit bestimmten Auflagen belegt werden darf. Hierbei spielt jetzt nicht mehr die Rasse eine Rolle, sondern lediglich die Schwere und Art des jeweiligen Vorfalls.
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Ebenfalls neu ist, dass Hunde, die in Schleswig Holstein als gefährlich eingestuft wurden, nach zwei Jahren des Vorfalls die Chance bekommen, sich von diesem Status wieder zu befreien. Dies ist gerade für junge Hunde eine neue Chance, von Maulkorb und 2 m Leine wieder los zu kommen.
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Wer nun also einen Beissvorfall mit seinem Hund hatte, der auch noch angezeigt wurde und aufgrund dessen von der Behörde die Auflage bekommen hat, die Sachkunde zur Haltung von gefährlichen Hunden zu absolvieren, kann diese bei mir nun bekommen.
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Mit der Neuerung habe ich mich schnellstmöglich für die Vorbereitung und die Abnahme der Sachkunde qualifiziert und arbeite hier mit den Behören der verschiedenen Ämter rund um Mölln zusammen.
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Die Sachkunde wird in zwei Teilen geprüft und besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung, die in einem vorgegebenen Rahmen abgenommen werden müssen.
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Für weitere Infos kontaktieren Sie mich bitte und vereinbaren Sie mit mir einen Termin!
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